Unterlagen zur Antragstellung für Pflichtumtausch

21. Januar 2021: von Führerscheinen
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Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden die Vielzahl an Dokumenten und Anträgen zu bewältigen können, um so auch längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Begonnen wird mit dem Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Der erste Stichtag ist der 19.01.2022 für die Geburtsjahrgänge 1953-1958. Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

In den Jahren 2026 bis 2033 muss der Pflichtumtausch der (Karten-)Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheine.

Antrag auf Neuausstellung / Umtausch eines Führerscheins


Wichtiger Hinweis:

Dem Antrag sind Kopien vom Führerschein und Personalausweis beizulegen! Dem Antrag ist keine Meldebescheinigung beizulegen.
Der Antragsteller kann sich den Antrag von der Homepage ausdrucken, ausfüllen und mit biometrischen Passbild, Führerschein- und Ausweiskopie direkt zu uns schicken.


Weitere Informationen:

Staffelung der Fristen: Pflichtumtausch Führerscheine