Europawahl am 26. Mai 2019

15. März 2019 : Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.
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Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürger/innen in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Um sich eintragen zu lassen, muss spätestens bis zum 5. Mai 2019 (Sonntag) in der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden (Ansprechpartner Tel.: 08709/ 92 11 -13, Frau Leopoldseder oder 08709/ 92 11 -23, Herr Metz).

Der Antrag muss unterschrieben im Original im Wahlamt vorliegen. Der Antrag kann per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt oder direkt dort abgegeben werden. Telefonisch, per E-Mail oder per Fax kann der Antrag jedoch nicht gestellt werden.

Sie erhalten den Antrag im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung.

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Sollten Sie jedoch zwischen dem 13. Juni 1999 aus Deutschland weg- und nun wieder zugezogen sein, ist ein erneuter Antrag zu stellen.