Bisher rund 500 Ukraine-Flüchtlinge registriert Registrierung entscheidend für weitere Zuweisungen

01. April 2022 : Am Mittwoch sind 60 geflüchtete Personen vom ANKER-Zentrum Deggendorf nach Ergolding gebracht worden – hier ist in den ehemaligen Happy Sports-Hallen eine Außenstelle des Ausländeramtes des Landkreises Landshut eingerichtet worden. Nachdem sie her versorgt und registriert wurden, werden die Personen im Laufe des Tages in dezentrale Asylunterkünfte gebracht bzw. an private Wohnraumangebote vermittelt.
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Rund 500 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer sind im Landkreis Landshut bisher untergebracht und registriert worden. In fast allen Landkreis-Gemeinden sind Kriegsflüchtlinge gemeldet – vermittelt über das Landratsamt oder bei Freunden und Verwandten untergekommen. Die meisten sind in Altdorf, Kumhausen und Ergoldsbach gemeldet.

 

Grundsätzlich wird zwischen zwei Registrierungsarten unterschieden. Die Registrierung über das Ausländerzentralregister (AZR) steht aktuell im Mittelpunkt: Dafür ist lediglich ein Formular (Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz) auszufüllen und eine Kopie des Reisepasses mitzusenden. Das Ausländeramt bittet darum, die vollständigen Unterlagen per E-Mail an ukrainehilfe@landkreis-landshut.de senden. Daraufhin wird eine „Fiktionsbescheinigung“ erstellt und per Post übersandt, die zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt und den Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Außerdem ist diese Übersicht wichtig für Königsteiner Schlüssel, der über die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Kommunen entscheidet.

Die deutlich umfangreichere und zeitaufwändige PIK-Registrierung, bei der auch Fingerabdrücke erfasst und ein Lichtbild der registrierten Person hinterlegt werden, kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Die Meldung an das Ausländeramt ist verpflichtend – eine separate Meldung bei der Gemeinde ist dagegen optional bzw. werden diese Daten vom Ausländeramt an die Einwohnermeldeämter automatisch weitergeleitet. 

Die Auszahlung der Sozialleistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erfolgt über die Gemeinden. Auch hierzu ist zuvor ein Antrag zu stellen. Die entsprechenden Formulare und weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Ukrainekrise.aspx.