Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen.
Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, werden die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden bis auf Weiteres während der Eindämmung der Pandemie in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wurde. Dies gilt, bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb stattfindet und die Antragstellungen ausgeliefert sind.
Ob und ggf. inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gültigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.
Viele Behördenleistungen werden bereits digital angeboten, so dass Sie diese auch mit Hilfe Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres gültigen Personalausweises erledigen können. Haben Sie Ihre PIN vergessen, können Sie bei unaufschiebbarem Bedarf in jedem geöffneten Bürgeramt Ihre persönliche, sechsstellige PIN (gegen Gebühr) neu setzen.
Muss Ihre Online-Ausweisfunktion für die Erledigung einer dringenden Angelegenheit erst eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes erledigen lassen. Von diesem Verfahren kann auch während einer Krisenlage keine Ausnahme gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit Ablauf der Gültigkeit eines Ausweises automatisch nicht mehr anwendbar ist.
Benötigen Sie in Anbetracht der derzeitig eingeschränkten Reisemöglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt dringend ein gültiges Identitätsdokument, sollten Sie zunächst Kontakt mit Ihrer zuständigen Pass-/Personalausweisbehörde aufnehmen. Ist die Behörde aufgrund des Infektionsschutzes für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, sollten Sie beim Bürodienst der Behörde telefonisch vorab in Erfahrung bringen, ob – unter Einhaltung der Vorgaben der örtlichen Gesundheitsämter – ggf. Einzeltermine auf Grund eines wichtigen Anliegens vereinbart werden können.
Eine Beantragung von Pass und Personalausweis in einem Bürgeramt außerhalb des Heimatortes ist nur aus wichtigem Grund möglich; bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab mit der Behörde ab. Ferner fällt ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass: doppelte Gebühr) an und der Bürodienst der eigentlich zuständigen Behörde muss die ausgewählte Behörde zur Ausstellung ermächtigen.
Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, sichert die fortwährende Produktion und Auslieferung an die erreichbaren Pass-/Personalausweisbehörden. Aufgrund der gegenwärtigen Krise kann es lediglich zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.
Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link abrufen.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
Zu wesentlichen Fragen zum Ausweis- und Passwesen während der Eindämmung der Pandemie finden Sie die Antworten hier.
Bei Fragen oder dringenen Anliegen können sich die Bürger gerne telefonisch oder per E-Mail an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Tiefenbach wenden:
Fr. Leopoldseder, Tel. 08709/9211-13, E-Mail: birgit.leopoldsedertiefenbach-gemeinde.de