Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende und gleichzeitig geltende Ermäßigungen ab sofort gewähren:
Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert.
Wird die Leistung vordringlich beantragt, wird aus Billigkeitsgründen der Dringlichkeitszuschlag nach § 5 GebOVerm nicht verrechnet.
Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.