Ab 1. Juni wird das Mobilitätsprojekt 50/50 Mobil Landkreis Landshut starten

06. August 2020: Mehr Mobilität vor allem im ländlichen Raum ist ein großer Wunsch, welcher nur selten vom ÖPNV (Bus und Bahn) komplett abgedeckt werden kann. Meist ist ein eigenes Auto oder die Unterstützung von Eltern oder Kindern notwendig um z. B. zum Musikunterricht, zum Sportkurs, zum Einkaufen oder zum Arzt zu gelangen. Hier kommt das Projekt „50/50 Mobil Landkreis Landshut“ ins Spiel. Der ursprüngliche Projektzeitraum war vom 01. April 2020 bis 31. März 2022 angedacht, aufgrund der Corona-Pandemie ist der Projektbeginn aber auf den 01. Juni 2020 verschoben worden.
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Ab dem 01. Juni 2020 können junge Menschen von 14 bis 26 Jahren, Senioren ab 70 Jahren und Personen mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis mit Wohnsitz im Landkreis Landshut, Fahrten mit Mietwagen- und Taxiunternehmen vergünstigt nutzen. Die dazugehörigen Wertschecks können bei teilnehmenden Städten, Märkten und Gemeinden, bei der Seniorenbeauftragen im Landratsamt und auf der Webseite www.5050mobillandkreislandshut.de gekauft werden. Diese Wertschecks in Höhe von fünf, zehn und 20 Euro können für die Hälfte des tatsächlichen Betrags gekauft werden, d. h. für einen Wertscheck in Höhe von 20 Euro zahlt der Kunde nur 10 Euro. Pro Person und Monat sind Wertschecks in Höhe von 60 Euro erhältlich. Diese können dann bei teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen in voller Höhe auf den Fahrpreis angerechnet werden.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Fahrer kein Wechselgeld herausgegeben wird, d. h. ein Fahrpreis von 18 Euro kann beispielsweise mit einem 20 Euro-Wertscheck bezahlt werden. Zwei Euro verfallen dann. Oder es kann mit einem zehn Euro und einem Fünf Euro-Wertscheck plus drei Euro Bargeld passgenau gezahlt werden. Ebenso können mehrere Fahrgäste, sofern sie anspruchsberechtigt sind, ihre Wertschecks zusammenlegen. Selbst wenn nur einer der Mitfahrer anspruchsberechtigt ist, können die Wertschecks ebenfalls verwendet werden.

Die Wertschecks sind zeitlich nicht begrenzt und können für Fahrten die im Landkreis Landshut beginnen und bzw. oder dort enden. Damit sind beispielsweise Fahrten in die Stadt Landshut oder aus der Stadt Landshut möglich, reine Fahrten innerhalb der Stadt Landshut nicht. Fahrten außerhalb des Landkreises Landshut nach oder von beispielsweise Moosburg, Mainburg, Dingolfing, Mühldorf, Taufkirchen usw. sind ebenso möglich.

Hinweise zum Datenschutz Landkreis Landshut

Handlungsvollmacht 5050 Mobil Landkreis LAndshut

Zustimmung Personensorgeberechtigte 5050 Mobil Landkreis Landshut


Weitere Infos:

 unter www.5050mobillandkreislandshut.de oder bei uns im Rathaus

Bei Fragen:


E-Mail: 5050mobil@landkreis-landshut.de

Ansprechpartner in der Gemeinde:

Birgit Leopoldseder: 08709/ 9211 - 13

Verena Ingerl:         08709/ 9211 - 21

Ansprechpartner im Landratsamt:
Telefon: Seniorenbeauftragte Janine Bertram, 0871 408-2116
Kreisjugendpfleger Markus Daiker, Tel. 0871 408-4770