Verunsicherung nach Verschärfung der Corona-Maßnahmen
Maskenpflicht, Sportausübung, Kindertagesstätten: Eine Vielzahl von Anrufen ist heute am Bürgertelefon des Landkreises Landshut eingegangen. Nachdem am Sonntag der Wert von 50 Corona-Neuinfektionen innerhalb einer Woche überschritten worden ist, ist die Stufe rot der im Freistaat Bayern gültigen Corona-Ampel in Kraft getreten. So hatten sich viele Bürgerinnen und Bürger erkundigt, was sich nun für einzelne Teilbereiche ändern würde.
Vor allem der Bereich Kindertagesstätten wurde oft angesprochen: Hier ist klarzustellen, dass es keinen Notbetrieb gibt: Die Kinder dürfen ihre Kitas besuchen – unabhängig davon, ob die Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten oder nicht. Eine Einschränkung: Das Betreuungspersonal muss Masken tragen und es dürfen keine offenen Konzepte mehr durchgeführt werden: Die Kinder sollen also in festen Gruppen bleiben.
Auch der Sport war für die Anrufer ein wichtiges Thema: Hier ist festzuhalten, dass die Sportausübung weiterhin erlaubt ist – sofern Hygienekonzepte vorliegen und eingehalten werden (max. 20 Personen). Also ist auch beispielsweise der Besuch des Fußballtrainings weiter erlaubt. Die Besucher von Sportveranstaltungen müssen aber nun dauerhaft eine Maske tragen.
Die Maskenpflicht in den Schulen wurde ebenfalls angesprochen: Da die kreisfreie Stadt Landshut nach den bundeseinheitlichen Vorgaben als eigene Körperschaft zu betrachten ist und deshalb einen eigenen, derzeit im grünen Bereich befindlichen Inzidenz-Wert ausweist, gelten hier aktuell keine verschärften Regelungen, was die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler betrifft.
Landrat Peter Dreier hat aber bereits angekündigt, die pauschale Maskenpflicht, die durch die landesweite Verordnung in Kraft getreten ist, noch einmal zu überprüfen und – je nach örtlichen Schwerpunkten des Infektionsgeschehens – möglicherweise anzupassen bzw. „pragmatische Lösungen“ zu finden. Er appelliert dennoch an die Bürgerinnen und Bürger: „Natürlich ist es traurig, dass Feiern nicht stattfinden können – aber die nächste Zeit ist wegweisend. Deshalb braucht es gerade jetzt Geduld, Rücksicht und Disziplin.“
Mit dem heutigen Montag (19.10.2020) ist die Zahl der Indexpatienten auf 1 467 angestiegen – hier sind alle festgestellten Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie erfasst. Davon gelten 1 299 bereits als „genesen“ und konnten die häusliche Quarantäne verlassen. Damit sind aktuell 125 laufende Infektionen bekannt: Die Betroffenen leben in der Stadt Landshut, Aham, Altfraunhofen, Buch a. Erlbach, Bodenkirchen, Eching, Ergolding, Essenbach, Furth, Gerzen, Hohenthann, Kröning, Kumhausen, Neufahrn, Neufraunhofen, Niederaichbach, Obersüßbach, Pfeffenhausen, Rottenburg, Schalkham, Tiefenbach, Velden, Vilsbiburg und Wurmsham. 43 Personen sind bislang verstorben, bei denen ein Zusammenhang mit Covid19 möglich ist. Die Anzahl der Kontaktpersonen ersten Grades, die also direkten Kontakt zu einem Indexpatienten hatten und deshalb auch vorsorglich auf eine Infektion getestet und in häusliche Quarantäne überstellt werden, liegt mittlerweile bei über 4.700, ändert sich aber aufgrund der umfassenden Ermittlungen aber quasi im Minutentakt.
Die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Landshut bewegt sich aktuell um den Grenzwert 50 (47,53 laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL). Da die Testergebnisse mehrerer Kontaktpersonen ausstehen, ist die Tendenz steigend. Die Beschränkungen gelten aber nach Vorgaben des Gesundheitsministeriums weiter, bis der Wert eine ganze Woche lang den Grenzwert unterschritten hat. In der Stadt Landshut liegt die Inzidenz weiter im grünen Bereich (19,07 Quelle: LGL).
In den Krankenhäusern der Region werden derzeit aber kaum Corona-Patienten behandelt: Auf den Normalstationen werden drei Personen isoliert, eine Person muss intensivmedizinisch betreut werden. Hinzu kommt eine stets schwankende Zahl an Verdachtspersonen. (Stand: 19.10.2020, 11.00 Uhr)
Alle Informationen und die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Landshut (www.landkreis-landshut.de) oder in einer eigenen Rubrik der Homepage des Bayerischen Innenministerium: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/. Der Landkreis Landshut informiert stets aktuell auch auf seinen Social Media-Kanälen (Facebook: @LandkreisLandshut, Instagram: @landkreis.landshut.de.