Landkreis Landshut muss „Notbremse“ ziehen

17. März 2021 : Ab Donnerstag, 18. März treten verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft Mit 107,3 am heutigen Dienstag weist das Robert-Koch-Institut den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen über 100 für den Landkreis Landshut aus. Nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss der Landkreis Landshut somit eine Allgemeinverfügung mit inzidenzgekoppelten Corona-Maßnahmen erlassen, die über dem Grenzwert von 100 vorgesehen sind. Ab Donnerstag, 18. März 2021 gelten im Landkreis Landshut dann folgende Maßgaben:
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- Kontaktbeschränkungen: Es sind nur noch private Treffen der Angehörigen eines Haushaltes mit einer haushaltsfremden Person über 14 Jahren erlaubt

- Einzelhandel: Große Teile des Einzelhandels ab Donnerstag nur noch für die Abholung zuvor bestellter Ware öffnen; Einkaufen nach Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich. Ausgenommen von der Maßnahmenverschärfung sind alle Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken und ähnliche Einrichtungen), wie auch Bau- und Gartenmärkte, Buchhandlungen und Gärtnereien bzw. Blumengeschäfte.

- Körpernahe Dienstleistungen: Friseursalons oder andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe können, unter Einhaltung der Hygienebestimmungen, weiter geöffnet bleiben.

- Kultureinrichtungen, wie Museen, Galerien, aber auch botanische Gärten oder Zoos müssen wieder schließen.

Zudem gilt ab diesem Zeitpunkt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. In diesem Zeitraum darf das eigene Haus oder Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen werden. Dies sind laut landesrechtlicher Verordnung

- medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- die Begleitung Sterbender
- Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

Diese Entscheidung hat noch keine Auswirkungen auf den Schulbetrieb, der in dieser Woche bis einschließlich Freitag – unabhängig des stabilen Überschreitens der 100er-Inzidenzgrenze – in Form von Präsenz- bzw. Wechselunterricht stattfinden wird. Der am Freitag, 19. März ausgewiesene Inzidenzwert ist maßgeblich, welche Unterrichtsform in der kommenden Woche stattfinden wird (22. bis 26. März). Da die Stadt Landshut bereits Anfang der Woche Maßnahmenverschärfungen ergreifen musste, gelten ab Donnerstag dann sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Landshut (ausgenommen im Schulbereich) einheitliche Regelungen.