Kurzinfo Hilfen für Unternehmen

19. März 2020: Soforthilfe Corona Finanzielle Hilfen (Darlehen, Bürgschaften, Rettungsschirme, in Ausnahmefällen Staatsbeteiligungen) Kurzarbeit (erleichterte Zugangsbedingungen und Übernahmen der SV-Beiträge) Steuerstundungen
Wappen der Gemeinde Tiefenbach

Soforthilfe Corona
Finanzielle Hilfen (Darlehen, Bürgschaften, Rettungsschirme, in Ausnahmefällen Staatsbeteiligungen)
Kurzarbeit (erleichterte Zugangsbedingungen und Übernahmen der SV-Beiträge)
Steuerstundungen

Soforthilfe:

Die Bayerische Staatsregierung hat für Gewerbebetriebe und Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden und dadurch in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 € und 30.000 €. Informationen hierzu sowie das Antragsformular finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/).
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein massiver Liquiditätsengpass bei Antragstellung bereits vorliegen muss, d. h. es ist nicht mehr ausreichend Liquidität vorhanden, um laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Um die Zahl der Anträge zu entzerren, können Sie den Betrieben mitteilen, dass zur Unterstützung in der Corona-Krise ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen und ein Antrag erst dann zu stellen ist, wenn eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage bzw. massive Liquiditätsengpässe vorliegen. (s. Hinweis oben).
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular entweder per Mail (als Foto oder Scan) an soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de oder in Papierform an folgende Adresse:
Regierung von Niederbayern
Soforthilfe Corona
Postfach
84023 Landshut

Übersicht Unternehmenshilfen:
Die derzeit beste Übersicht finden die Unternehmen unter
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ zusammengefasst.

Auch die entsprechenden Anlaufstellen sind hier genannt:

Liquiditätshilfen der LfA Förderbank Bayern
Unter der Telefonnummer 089 2124-1000 sind die Förderexperten der LfA für allgemeine Anfragen und eine konkrete Beratung über die bestehenden Förderangebote zu erreichen. Unter http://www.lfa.de können sich Unternehmen über alle Finanzierungsangebote der LfA und die mögliche Inanspruchnahme der LfA-Bürgschaften informieren.

Hotline für Unternehmen
Sie erreichen die Service-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums für Fragen rund um das Coronavirus per E-Mail unter coronavirus-info@stmwi.bayern.de und telefonisch unter 089 2162-2101 (Mo.–Do.: 07:30 – 17:00 Uhr, Fr.: 07:30 – 16:00 Uhr).
Bitte beachten Sie: Die Coronavirus-Hotline des StMWi erteilt keine rechtlichen Auskünfte.