FFP2-Maskenpflicht auf der Altstoffsammelstelle, den Bauschuttannahmestellen und der Reststoffdeponie Spitzlberg
Meldung vom 22.01.2021
ab Montag, den 25.01.21

Wie uns vom bayerischen Innenministerium mitgeteilt wurde, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nur für die Besucher der Altstoffsammelstelle, Bauschuttannahmestelle oder Deponie.
Die Mitarbeiter der Entsorgungseinrichtungen sind weiterhin nur verpflichtet eine „einfache“ Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist für Mitarbeiter freiwillig.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises gilt ab Montag, den 25.01.2021.
Kategorien: Rathaus, Leben in Tiefenbach