Aufhebung der Maskenpflicht auf der Altstoffsammelstelle

16. September 2021: Seit Montag, den 13. September gilt:
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-   Die Pflicht zum Tragen einer Maske in der Altstoffsammelstelle, Reststoffdeponie Spitzlberg
    und den Bauschuttannahmestellen ist aufgehoben.
-   Kann ein Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden, wird empfohlen eine
    medizinische Maske zu tragen.
-   Sie können zu Ihrem eigenen Schutz nach eigenem Ermessen eine Maske tragen.