Verschoben! 50/50 Mobil Landkreis Landshut – Der Landkreis macht mobil

30. März 2020: Der ursprüngliche Projektzeitraum war vom 01.04.2020 bis 31.03.2022 angedacht, aufgrund der Corona-Pandemie ist der Projektbeginn aber auf den 01.06.2020 verschoben worden. Mehr Mobilität vor allem im ländlichen Raum ist ein großer Wunsch, welcher nur selten vom ÖPNV (Bus und Bahn) abgedeckt werden kann. Meist ist ein eigenes Auto oder die Unterstützung von Eltern oder Kindern notwendig um z.B. zum Musikunterricht, zum Sportangebot, zum Einkaufen oder Arzt zu kommen. Hier soll mit dem Projekt „50/50 Mobil Landkreis Landshut“ eine zusätzliche Entlastung geschaffen werden.
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D.h. ab 01.Juni 2020 besteht, für junge Menschen von 14 bis 26 Jahren, Senioren ab 70 Jahren und Personen mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis mit Wohnsitz im Landkreis Landshut, die Möglichkeit Fahrten mit Mietwagen- und Taxiunternehmen vergünstigt zu nutzen. Dazu können die genannten Anspruchsberechtigten bei teilnehmende Städten, Märkten und Gemeinden, bei der Seniorenbeauftragen im Landratsamt und auf der Webseite www.5050mobillandkreislandshut.de Wertschecks erwerben. Diese Wertschecks in Höhe von 5 €, 10 € und 20 € können für die Hälfte des tatsächlichen Betrags gekauft werden, d.h. ein Wertscheck in Höhe von 20 € kostet nur 10 €. Pro Person und Monat sind Wertschecks in Höhe von 60 € erhältlich. Diese können dann bei teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen in voller Höhe auf den Fahrpreis angerechnet werden.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass kein Wechselgeld herausgegeben wird, d.h. ein Fahrpreis von 18 € kann z.B. mit einem 20 € Wertscheck bezahlt werden wovon 2 € verfallen oder es kann mit einem 10 € und einem 5 € Wertscheck plus 3 € Bargeld passgenau gezahlt werden. Ebenso können mehrere Fahrgäste, wenn anspruchsberechtigt, ihre Wertschecks zusammenlegen oder wenn z.B. nur eine von fünf Personen anspruchsberechtigt ist, können die Wertschecks ebenfalls verwendet werden.
Die Wertschecks sind ohne zeitliche Einschränkung nutzbar und können für Fahrten die im Landkreis Landshut starten oder dort enden, aber auch innerhalb des Landkreises verwendet werden. Damit sind bspw. Fahrten in die Stadt Landshut oder aus der Stadt Landshut möglich, reine Fahrten innerhalb der Stadt Landshut nicht. Fahrten außerhalb des Landkreises Landshut nach oder von z.B. Moosburg, Mainburg, Dingolfing, Mühldorf, Taufkirchen usw. sind ebenso möglich.
Weitere Informationen über die teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen finden sie unter www.5050mobillandkreislandshut.de oder bei den Ausgabestellen. Bei Fragen können Sie sich per Mail an 5050mobil@landkreis-landshut.de oder telefonisch an die Seniorenbeauftragte Janine Bertram, 0871-408-2116 sowie den Kreisjugendpfleger Markus Daiker, 0871-408-4770 wenden.