Führerscheinpflichtumtausch - Geburtsjahrgänge 1952 und früher

07. August 2025: Im Rahmen des Führerscheinpflichtumtausches weist das Landratsamt Landshut darauf hin, dass Personen, die 1952 und früher geboren sind, Ihren Papier- oder Kartenführerschein
index.png (1)

erst bis zum 19.01.2033 umtauschen müssen. Sie dürfen natürlich bereits früher umtauschen, aber dies wäre aufgrund des Pflichtumtausches nach Anlage 8 e zur FeV nicht notwendig.

 

Im Übrigen verweisen wir auf die Möglichkeit für die Bürger den Pflichtumtausch auch als Onlineverfahren durchzuführen.

Umtausch Altfahrerlaubnis | Landkreis Landshut (Link für Papierführerschein)

Umtausch EU-Kartenführerschein | Landkreis Landshut (Link für Kartenführerschein)