Digitale Lichtbilder: Änderungen bei der Passbilderstellung für Ausweisdokumente
1. durch einen Dienstleister elektronisch gefertigt und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an das Bürgerbüro übermittelt wurden oder
2. durch das Bürgerbüro elektronisch gefertigt wurden, sofern ein Gerät zur Lichtbildaufnahme vorliegt.
Aus technischen und organisatorischen Gründen von Seiten unseres Verfahrensherstellers ist es leider nicht möglich, dieses Angebot ab dem 01.05.2025 anzubieten. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet!
Das Bild wird in diesem Fall direkt von den Mitarbeitenden im Bürgerbüro erstellt. Anschließend wird es von der Software auf dem Gerät geprüft und direkt an das Ausweisprogramm des Bürgerbüros übermittelt. Das Angebot kann gegen eine Gebühr von, voraussichtlich, 6,00 € in Anspruch genommen werden. Das digitale -Lichtbild kann ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden, das heißt. dass das digitale Lichtbild im Nachhinein weder digital noch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden kann.
ACHTUNG: Diese Regelung gilt nicht für Lichtbilder, die für die Beantragung von Führerscheinen, Fischereischeinen oder Parkausweisen benötigt werden. Für diese ist weiterhin die Vorlage eines biometrischen Lichtbildes in gedruckter Form notwendig!