Sie sind hier: Startseite » Bundesweite Erhöhung der Personalausweis-Gebühren ab dem 07.02.2026
Der Bundesrat hat am 30. Januar der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden insbesondere Anpassungen im Gebührenbereich vorgenommen, um eine weiterhin kostendeckende Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Die neuen Gebühren des Personalausweises ab dem 07.02.2026 betragen:
Die Gebührenerhöhung ist erforderlich, da sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den ausstellenden Behörden in den vergangenen Jahren erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen waren.
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