Ausgabe von FFP2-Masken an pflegende Angehörige ab sofort im Rathaus.
01.02.2021:
Die Hauptpflegeperson erhält drei Masken in der Wohnortgemeinde des zu Pflegenden. Um die jeweils drei zustehenden Masken erhalten zu können, muss von der Pflegeperson ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades vorgelegt werden. Bitte bringen Sie hierzu auch Ihren Personalausweis mit.