Das Bayerische Landespflegegeld

19. Juli 2018 : Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld, Antrag in der Gemeindeverwaltung erhältlich
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Das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – 2. NHG 2018) beschlossen und tritt mit Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft.

Anspruchsvoraussetzungen
Wer bekommt das Landespflegegeld?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Antrag für Das Bayerische Landespflegegeld

Flyer